Unsere Expertise umfasst die Entwicklung und Umsetzung umfassender Konzepte zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie zur Gewährleistung eines effektiven sommerlichen Wärmeschutzes. Dabei beraten wir Sie gemäß den aktuellen Energiesparverordnungen und Richtlinien. Ein Beispiel hierfür ist die Dachbodendämmung bei älteren Gebäuden, die zu unseren Leistungen zählt.
Der bauliche Wärmeschutz umfasst alle Maßnahmen zur Reduzierung des Wärmeaustauschs durch die Gebäudehülle und zwischen verschiedenen Raumtemperaturen. Neben Gesundheits- und Komfortaspekten liegt zunehmend der Fokus auf Energieeinsparung aus finanziellen und Umweltschutzgründen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt ein einheitliches rechtliches Rahmenwerk dar, das sowohl die Energieeffizienz als auch die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden, einschließlich des baulichen Wärmeschutzes, regelt.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) konsolidiert die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem einzigen Gesetz. Es betrifft sowohl Neubauten als auch die Sanierung von Gebäuden und regelt sowohl deren Energieeffizienz als auch die Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung ihres Wärme- und Kältebedarfs.
Winterlicher Wärmeschutz zielt darauf ab, den Wärmeverlust durch Bauteile zu begrenzen und angenehme Oberflächentemperaturen im Inneren sicherzustellen. Sommerlicher Wärmeschutz hingegen minimiert die Raumheizung durch Sonneneinstrahlung und schafft ein angenehmes Raumklima ohne Kühlung oder Klimaanlagen.
Die DIN 4108-2 legt Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz fest, insbesondere in Bezug auf den Sonneneintragskennwert für Räume oder Bereiche.
Sonnenschutz ist ein wichtiger Bestandteil des sommerlichen Wärmeschutzes und kann durch bauliche Gestaltung, spezielle Glasarten oder Beschattungssysteme wie Jalousien oder Markisen umgesetzt werden.